Herzlich Willkommen auf der Seite des Familienzentrums Ev. Zachäus-Kindergarten

Unsere Einrichtung liegt in Belecke, einem Stadtteil von Warstein, in einem Wohngebiet auf dem Sellerberg, Veilchenweg 19.

Wir betreuen Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt in unserem dreigruppigem Kindergarten.

Hand in Hand beraten und begleiten wir Familien der Einrichtung und des Sozialraums mit vielfälltigen Angeboten und Aktionen für Kinder und/oder Erwachsene.

Zahlreiche Kooperationspartner stehen uns und den Eltern/ Kindern zu Verfügung.

Der Kindergartenverbund des Evangelische Kirchenkreis Soest-Arnsberg, vertreten durch Geschäftsführer Tobis Eikel, ist Träger unserer Einrichtung.

Wir laden Sie herzlich ein, sich auf den folgenden Seiten über uns und unsere Angebote und die Einrichtung zu informieren.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne bei einem persönlichem Gespräch zu Verfügung.

Terminvereinbarungen telefonisch unter: 02902/7347

oder über Mail: zachaeus.warsteinL(at)kindergartenverbund.de

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind.

 

Förderverein des Zachäus-Kindergartens

Förderverein Zachäus-Kindergarten

Adresse

Veilchenweg 19

59581 Warstein-Belecke

vertreten durch den Vorstand

1. Sascha Kotthoff

2. Tatjana Block

Kassiererin Jennifer Wegener

 

                         Satzung Förderverein Zachäus-Kindergarten

 

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein trägt den Namen „ Förderverein  Zachäus-Kindergarten “. Er hat seinen Sitz in Warstein-Belecke, Veilchenweg 19.

  2. Der Förderverein des Zachäus-Kindergartens Warstein-Belecke mit Sitz in Belecke verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

  3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält danach den Zusatz „eingetragener Verein“ in der Kurzform „e.V.“.

  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Gründungsjahr beginnt das Geschäftsjahr am Tag des Gründungsbeschlusses.

§2 Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Bildung und Erziehung der Kinder. Er wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung und Unterstützung des Zachäus Kindergarten Warstein-Belecke.

  2. Dieses Ziel wird unter anderem erreicht durch:

  • Beschaffung von zusätzlichem Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial,

  • Beschaffung von Spielgeräten,

  • Förderung von Projekten und AGs ,

  • Finanzierung und Organisation von Kindergartenveranstaltungen und Ausflügen.

  1. Jede Satzungsänderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit ist vor ihrer Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

§3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle  Inhaber von Vereinsämter sind ehrenamtlich tätig.

§4 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.

§5 Mitglieder

  1. Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen werden.

  2. Beitrittserklärungen sind formlos schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluss, Tod und Entziehung der Rechtsfähigkeit.

  4. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigen Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

  5. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen einem Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

§ 6 Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.

Es werden keine Beitragsanteile, Spenden und sonstige Leistungen zurückerstattet.

§7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins.

  2. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.

  3. Sie hat folgende Aufgaben:

  • Wahl und Abwahl des Vorstandes,

  • Entlastung des Vorstands,

  • Entgegennahme der Berichte des Vorstands,

  • Wahl der Kassenprüfern/innen,

  • Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit,

  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung,

  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,

  • Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen,

  • sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

  1. Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

  2. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

  3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.

  4. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

  5. Anträge über die Abwahl des Vorstandes, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

  6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

  7. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

  8. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.

  9. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

  10. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

  11. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins  können nur mit der Mehrheit 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

  12. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

  13. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung  ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.  

§9 Vorstand

  1. Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.

  3. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

  4. Wiederwahl ist zulässig.

  5.  Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

  6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

§ 10 Kassenprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr ein/e Kassenprüfer/in.

  2. Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.

  3. Wiederwahl ist zulässig.

§11 Auflösung

Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt  das Vermögen des Vereins an das Familienzentrum ev. Kindergarten Zachäus, Veilchenweg 19 in 59581 Warstein, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

Warstein- Belecke, den 22.01.2023

Flyer

ANMELDUNG

Ich möchte Mitglied im Förderverein Zachäus-Kindergarten

e.V. werden:

Name, Vorname:_______________________________

Strasse, Hausnr.:______________________________

Ort:_________________________________________

Telefon:______________________________________

E-Mail:_______________________________________

Ich ermächtige den Förderverein Zachäus-Kindergarten

e.V. widerruflich, den von mir zu entrichtenden

Jahresbeitrag zu Lasten meines Kontos einzuziehen.

Kreditinstitut:________________________________

IBAN:______________________________________

SWIFT-BIC:_________________________________

Mein Jahresbeitrag beträgt:

( ) 12 € Mindestbeitrag

( ) 18 € „Familienbeitrag“

( ) _____ € freiwillige Höhe

Es gilt die aktuelle Satzung, die jederzeit unter

www.fv-zachaeus-kiga.de

eingesehen werden kann. Das Mitgliedsjahr entspricht

dem Kalenderjahr, unabhängig vom Eintrittsdatum. Der

Betrag wird jeweils zu Beginn des Mitgliedsjahres eingezogen,

bzw. bei Eintritt für das laufende Jahr.

____________________________________

Datum, Unterschrift

Anmeldung bitte im Kindergarten oder per Mail abgeben.

Hinweise zum Datenschutz: www.fv-Zacjaeus-kiga.de/datenschutz

KONTAKT

Förderverein Zachäus-Kindergarten e.V.

Veilchenweg 19

59581 Warstein – Belecke

info@fv-zachaeus-kiga.de

www.fv-zachaeus-kiga.de

BANKVERBINDUG

IBAN: DE12416500010014329056

BIC: WELADED1LIP

BANK Sparkasse Lippstadt

Förderverein

Zachäus-Kindergarten e.V.

Belecke

Stand: Januar 23.02.2020

Datenschutz

Förderverein Zachäus-Kindergarten

Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO für Mitglieder und Spender

1. Allgemeine Informationen

Als Förderverein „Zachäus-Kindergarten“ verarbeiten wir von Ihnen personenbezogene Daten, die für

die Mitgliedschaft erforderlich oder für die Verwirklichung der Vereinsziele nötig und hilfreich sind.

Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen

Datenschutzvorschriften.

2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Förderverein Zachäus-Kindergarten

Veilchenweg 19

59581 Warstein-Belecke

vertreten durch den Vorstand

1. Sascha Kotthoff

2. Tatjana Block

Kassiererin Jennifer Wegener

3. Welche Daten verwenden wir?

Wir verwenden Ihre Adressdaten (Name, Adresse) und Ihre Zahlungsdaten (Kontonummer,

Beitragshöhe, Zahlungsweise) sowie ggf. weitere Daten zum Vereinsleben, wie z.B. Telefonnummer,

E-Mailadresse, Vereinsbeitritt, Geburtsdatum, Teilnahmelisten, Fotos.

4. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage tun wir das?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der

Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Kontaktdaten und Zahlungsdaten von Mitgliedern verwenden wir zur Erfüllung des

Mitgliedsvertrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO.

Die Kontaktdaten von Spendern nutzen wir zur Verwirklichung der Vereinsziele entsprechend der

Satzung, unter anderem zur Spendenwerbung aufgrund unseres berechtigten Interesses gem. Art. 6

Abs. 1 f DSGVO. Zahlungsdaten verarbeiten wir auf der Grundlage der Ordnungen für Spenden an

gemeinnützige Körperschaften (Abgabenordnung).

Daten aus dem Vereinsleben nutzen wir zur Ehrung von Jubilaren, zur Organisation von

Vereinsaktivitäten und zur Öffentlichkeitsarbeit. Rechtsgrundlage hierfür kann das berechtigte

Interesse des Verantwortlichen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie Ihre ausdrückliche Einwilligung

gem. Art. 6 Abs. 1 a DSGVO sein.

Fotos einzelner Personen verwenden wir in der Öffentlichkeitsarbeit nur bei Vorliegen einer

besonderen Einverständniserklärung.

5. Wer bekommt meine Daten?

Die Datensätze sind nur bei den Vorstandsmitgliedern vorhanden, die sie für ihre jeweilige Tätigkeit

benötigen. Im Kreis der Vereinsmitglieder werden einzelne Kontaktdaten nur weitergegeben, wenn

hierfür eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Die Daten werden nicht zur Nutzung an andere

Personen oder Organisationen weitergegeben. Sofern wir für bestimmte Vereinsaufgaben

personenbezogene Daten an einen Dienstleister weitergeben (z.B. zum Versand eines E-Mail-

Newsletters) verpflichten wir diesen im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages zur

Verarbeitung der Daten nach unseren Vorgaben und zur Einhaltung umfassender,

datenschutzrechtlicher Pflichten.

Hinweis zum Daternschutz Stand 04.02.2023 Seite 2 von 2

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Kontaktdaten und Daten zum Vereinsleben und werden nach Ablauf des Jahres gelöscht, das auf die

Beendigung der Mitgliedschaft folgt. Zahlungsdaten (Duplikate der Zuwendungsbestätigung) werden

nach Ablauf des zehnten Jahres gelöscht, das auf die Ausstellung folgt. Nach dieser Zeit sind die

gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen.

7. Welche Datenschutzrechte habe ich gegenüber dem Verein?

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf

unentgeltliche Auskunft über deren Herkunft, Empfänger und den Verarbeitungszweck Ihrer

gespeicherten personenbezogenen Daten und ggf. ein Recht auf die Berichtigung, die Einschränkung

der Verarbeitung oder die Löschung dieser Daten, sofern diese nicht zur Erfüllung satzungsmäßiger

oder gesetzlicher Verpflichtungen nötig sind. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema

Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der angegebenen Adresse an uns wenden.

Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Tel. 0211/38424-0 / Fax: 0211/38424-10 / E-Mail: