Beratungstermine
Ihr habt immer die Möglichkeit uns zu folgenden Themen einfach zu kontaktieren.
Unsere Sprechzeiten:
Alles rund um den Kitaalltag jederzeit von 9:00 Uhr - 11:30 uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr. Sie können mir auch gern eine E-Mail zu kommen lassen, mit einer anruf bitte. Jennifer Weidemann
Zum Thema Inklusion sind immer Dienstags von 10:00 Uhr- 12:00 Uhr. Frau Söbke ist hier die beste Beratung.
Zum Thema Bewegung im Kindesalter immer Mittwoch 10:00 Uhr-12:00 Uhr. Frau Krewitt ist in diesem Schwerpunkt die beste Beratung.
Zum Thema Familienfragen ist Frau Liebing immer Montags von 9:00 Uhr -11:00 Uhr für Ihre Gesprächsthemen da.
Förderverein Zachäus-Kindergarten
Adresse
Veilchenweg 19
59581 Warstein-Belecke
vertreten durch den Vorstand
1. Sascha Kotthoff
2. Tatjana Block
Kassiererin Jennifer Wegener
Satzung Förderverein Zachäus-Kindergarten
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein trägt den Namen „ Förderverein Zachäus-Kindergarten “. Er hat seinen Sitz in Warstein-Belecke, Veilchenweg 19.
Der Förderverein des Zachäus-Kindergartens Warstein-Belecke mit Sitz in Belecke verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und erhält danach den Zusatz „eingetragener Verein“ in der Kurzform „e.V.“.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Gründungsjahr beginnt das Geschäftsjahr am Tag des Gründungsbeschlusses.
§2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung und Bildung und Erziehung der Kinder. Er wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung und Unterstützung des Zachäus Kindergarten Warstein-Belecke.
Dieses Ziel wird unter anderem erreicht durch:
Beschaffung von zusätzlichem Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterial,
Beschaffung von Spielgeräten,
Förderung von Projekten und AGs ,
Finanzierung und Organisation von Kindergartenveranstaltungen und Ausflügen.
Jede Satzungsänderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit ist vor ihrer Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.
§3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Inhaber von Vereinsämter sind ehrenamtlich tätig.
§4 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.
§5 Mitglieder
Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen werden.
Beitrittserklärungen sind formlos schriftlich an den Vorstand zu richten. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluss, Tod und Entziehung der Rechtsfähigkeit.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigen Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen einem Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 6 Beiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
Es werden keine Beitragsanteile, Spenden und sonstige Leistungen zurückerstattet.
§7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
Sie hat folgende Aufgaben:
Wahl und Abwahl des Vorstandes,
Entlastung des Vorstands,
Entgegennahme der Berichte des Vorstands,
Wahl der Kassenprüfern/innen,
Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit,
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung,
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins,
Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen,
sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
Anträge über die Abwahl des Vorstandes, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.
Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit der Mehrheit 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§9 Vorstand
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
Wiederwahl ist zulässig.
Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§ 10 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr ein/e Kassenprüfer/in.
Diese/r darf nicht Mitglied des Vorstands sein.
Wiederwahl ist zulässig.
§11 Auflösung
Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Familienzentrum ev. Kindergarten Zachäus, Veilchenweg 19 in 59581 Warstein, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Warstein- Belecke, den 22.01.2023
ANMELDUNG
Ich möchte Mitglied im Förderverein Zachäus-Kindergarten
e.V. werden:
Name, Vorname:_______________________________
Strasse, Hausnr.:______________________________
Ort:_________________________________________
Telefon:______________________________________
E-Mail:_______________________________________
Ich ermächtige den Förderverein Zachäus-Kindergarten
e.V. widerruflich, den von mir zu entrichtenden
Jahresbeitrag zu Lasten meines Kontos einzuziehen.
Kreditinstitut:________________________________
IBAN:______________________________________
SWIFT-BIC:_________________________________
Mein Jahresbeitrag beträgt:
( ) 12 € Mindestbeitrag
( ) 18 € „Familienbeitrag“
( ) _____ € freiwillige Höhe
Es gilt die aktuelle Satzung, die jederzeit unter
www.fv-zachaeus-kiga.de
eingesehen werden kann. Das Mitgliedsjahr entspricht
dem Kalenderjahr, unabhängig vom Eintrittsdatum. Der
Betrag wird jeweils zu Beginn des Mitgliedsjahres eingezogen,
bzw. bei Eintritt für das laufende Jahr.
____________________________________
Datum, Unterschrift
Anmeldung bitte im Kindergarten oder per Mail abgeben.
Hinweise zum Datenschutz: www.fv-Zacjaeus-kiga.de/datenschutz
KONTAKT
Förderverein Zachäus-Kindergarten e.V.
Veilchenweg 19
59581 Warstein – Belecke
info@fv-zachaeus-kiga.de
www.fv-zachaeus-kiga.de
BANKVERBINDUG
IBAN: DE12416500010014329056
BIC: WELADED1LIP
BANK Sparkasse Lippstadt
Förderverein
Zachäus-Kindergarten e.V.
Belecke
Stand: Januar 23.02.2020
Förderverein Zachäus-Kindergarten
Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO für Mitglieder und Spender
1. Allgemeine Informationen
Als Förderverein „Zachäus-Kindergarten“ verarbeiten wir von Ihnen personenbezogene Daten, die für
die Mitgliedschaft erforderlich oder für die Verwirklichung der Vereinsziele nötig und hilfreich sind.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften.
2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Förderverein Zachäus-Kindergarten
Veilchenweg 19
59581 Warstein-Belecke
vertreten durch den Vorstand
1. Sascha Kotthoff
2. Tatjana Block
Kassiererin Jennifer Wegener
3. Welche Daten verwenden wir?
Wir verwenden Ihre Adressdaten (Name, Adresse) und Ihre Zahlungsdaten (Kontonummer,
Beitragshöhe, Zahlungsweise) sowie ggf. weitere Daten zum Vereinsleben, wie z.B. Telefonnummer,
E-Mailadresse, Vereinsbeitritt, Geburtsdatum, Teilnahmelisten, Fotos.
4. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher Rechtsgrundlage tun wir das?
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Kontaktdaten und Zahlungsdaten von Mitgliedern verwenden wir zur Erfüllung des
Mitgliedsvertrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO.
Die Kontaktdaten von Spendern nutzen wir zur Verwirklichung der Vereinsziele entsprechend der
Satzung, unter anderem zur Spendenwerbung aufgrund unseres berechtigten Interesses gem. Art. 6
Abs. 1 f DSGVO. Zahlungsdaten verarbeiten wir auf der Grundlage der Ordnungen für Spenden an
gemeinnützige Körperschaften (Abgabenordnung).
Daten aus dem Vereinsleben nutzen wir zur Ehrung von Jubilaren, zur Organisation von
Vereinsaktivitäten und zur Öffentlichkeitsarbeit. Rechtsgrundlage hierfür kann das berechtigte
Interesse des Verantwortlichen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie Ihre ausdrückliche Einwilligung
gem. Art. 6 Abs. 1 a DSGVO sein.
Fotos einzelner Personen verwenden wir in der Öffentlichkeitsarbeit nur bei Vorliegen einer
besonderen Einverständniserklärung.
5. Wer bekommt meine Daten?
Die Datensätze sind nur bei den Vorstandsmitgliedern vorhanden, die sie für ihre jeweilige Tätigkeit
benötigen. Im Kreis der Vereinsmitglieder werden einzelne Kontaktdaten nur weitergegeben, wenn
hierfür eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Die Daten werden nicht zur Nutzung an andere
Personen oder Organisationen weitergegeben. Sofern wir für bestimmte Vereinsaufgaben
personenbezogene Daten an einen Dienstleister weitergeben (z.B. zum Versand eines E-Mail-
Newsletters) verpflichten wir diesen im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages zur
Verarbeitung der Daten nach unseren Vorgaben und zur Einhaltung umfassender,
datenschutzrechtlicher Pflichten.
Hinweis zum Daternschutz Stand 04.02.2023 Seite 2 von 2
6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Kontaktdaten und Daten zum Vereinsleben und werden nach Ablauf des Jahres gelöscht, das auf die
Beendigung der Mitgliedschaft folgt. Zahlungsdaten (Duplikate der Zuwendungsbestätigung) werden
nach Ablauf des zehnten Jahres gelöscht, das auf die Ausstellung folgt. Nach dieser Zeit sind die
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen.
7. Welche Datenschutzrechte habe ich gegenüber dem Verein?
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf
unentgeltliche Auskunft über deren Herkunft, Empfänger und den Verarbeitungszweck Ihrer
gespeicherten personenbezogenen Daten und ggf. ein Recht auf die Berichtigung, die Einschränkung
der Verarbeitung oder die Löschung dieser Daten, sofern diese nicht zur Erfüllung satzungsmäßiger
oder gesetzlicher Verpflichtungen nötig sind. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema
Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der angegebenen Adresse an uns wenden.
Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
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