Evangelischer Kirchenkreis Soest-Arnsberg (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Geschäftsführung Tobias Eikel
Puppenstr. 3-5
59494 Soest
Tel.: 02921-396 130
Email: Tobias.Eikel(at)kindergartenverbund.de
Präambel
Die Bibel sieht in Kindern eine Gabe Gottes (Ps 127, 3).
Im Alten Testament werden sie als Ausdruck des göttlichen Segens verstanden. Für Jesus werden sie gegenüber den Erwachsenen zum Beispiel für das Verhältnis zur Gottesherrschaft. Es geht darum, die Gottesherrschaft anzunehmen „wie ein Kind" (Mk 10, 15), d. h., mit leeren, offenen Händen sich vertrauensvoll Gott zuzuwenden.
Gerade den Kindern soll die besondere Liebe und Aufmerksamkeit der Gemeinde gelten.
In der Kindertaufe findet diese Zuwendung ihren besonderen Ausdruck. Sind den Erwachsenen die Kinder als eine Gabe Gottes anvertraut, so erwächst daraus für sie eine besondere Verantwortung Gott gegenüber. Sie sind Begleiter der Kinder, ermutigen und unterstützen sie, fördern ihre Entwicklung und stärken ihre soziale Kompetenz.
Sie stehen ihnen bei und helfen ihnen zu einem erfüllten und auch selbstständigen Leben.
Grundlage und Voraussetzung aller christlichen Pädagogik ist das Wissen darum, dass jedes Kind von Gott unbedingt angenommen ist und es für ihn eine einzigartige Würde hat.
Der Kirche kommt somit ein eindeutiger Auftrag zu. Ihre Aufgabe ist es, Kindern zu vermitteln, dass sie immer schon von Gott geliebte und angenommene Menschen sind.
In der Verkündigung wird deshalb von der sich jedem und jeder zuwendenden Liebe Gottes erzählt. Die Kinder sind hineingenommen in die Geschichte Gottes mit seinem Volk und seiner Kirche.
Ergänzend zu den Eltern und Paten nehmen die Tageseinrichtungen der evangelischen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Arnsberg diesen christlichen Erziehungsauftrag wahr.
Um flexibel auf Veränderungen und auf neue Anforderungen reagieren zu können, gründet der Kirchenkreis Arnsberg einen Verbund der Evangelischen Tageseinrichtungen für Kinder als besondere Einrichtung des Kirchenkreises.
Damit wird den Kirchengemeinden angeboten, die Trägerschaft ihrer Kindertageseinrichtungen auf den Kirchenkreis zu übertragen, der die Trägerschaft dann durch den mit dieser Satzung gegründeten Verbund wahrnimmt.